Die Nahrungsmittel, die wir kostenlos von Supermärkten, Produzenten und Marktständen erhalten, werden von ehrenamtlichen Helfern mit den tafeleigenen Transportern abgeholt, im Tafelladen sortiert und an bedürftige Menschen weitergegeben.
Die Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden durch einen Sozialhilfe-Bescheid, einen Bürgergeldbescheid, den Rentenbescheid oder durch den Bedürftigkeitsnachweis einer anderen Hilfeorganisation. Bei Vorliegen der Bedürftigkeit erhält der Kunde einen Tafelausweis, der zum einmaligen Einkauf pro Woche berechtigt.